Wir sind wegen Förderung des Sports sowie des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Düren, StNr. 207/5750/3353 vom 24.02.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Daher können wir Ihnen für Ihre Spende eine Spendenbescheinigung ausstellen, so dass Sie Ihre Spende bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können.